B2B-Dokument - Vertraglich

Conditions Générales de Vente

AGB für Benutzerunternehmen (BU) und Partner-Zeitarbeitsagenturen (ZAA)

Gültige Version seit 19. Dezember 2025

YOJOB

Vermittler / Handelsmakler

Benutzerunternehmen (BU)

Endkunde, der Arbeitskräfte erhält

ZAA-Agentur

Partner für die Personalbeschaffung

Artikel 0 - Identität des Dienstleisters

Rechtsform

Einzelunternehmen (EI)

Geschäftsführer

Alexandre AUGER

SIRET

44786276400035

USt-IdNr.

FR79447862764

Anschrift

108 AVENUE MONTESQUIEU, 33160 SAINT-MEDARD-EN-JALLES

Kontakt

contact@yojob.fr

Berufshaftpflichtversicherung : YOJOB verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung, die die finanziellen Folgen ihrer Haftung für ihre Dienstleistungen abdeckt.

Artikel 1 - Definitionen

YOJOB

Vermittler/Handelsmakler, der die Akquise, Qualifizierung, Koordination und Formalisierung von Handelsangeboten zwischen BU und ZAA gewährleistet.

Benutzerunternehmen (BU)

Endkundenunternehmen, das die von einer Partner-ZAA zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte erhält.

ZAA / Partneragentur

Zeitarbeitsagentur, die die Personalbeschaffung, Vertragsabwicklung und Organisation der Arbeitskräftebereitstellung durchführt.

Profil

Kandidat oder Zeitarbeiter, der von einer ZAA über YOJOB-Vermittlung einem BU vorgestellt wird.

Mission

Vom BU geäußerter Personalbeschaffungsbedarf (Beruf, Umfang, Termine, Standort, spezifische Anforderungen).

Dreiseitiger Vorschlag

Von YOJOB strukturierter und vom BU und der ZAA validierter kaufmännischer und administrativer Vorschlag (Unterschrift oder schriftliche Vereinbarung).

Übergabe

Zeitpunkt, zu dem die ZAA nach doppelter Validierung BU + ZAA zum Hauptansprechpartner des BU wird.

Kreditversicherer

Kreditversicherungsorganisation (COFACE, Allianz Trade usw.), die an der Kundenrisikoanalyse und Kreditlinienvergabe beteiligt ist.

Artikel 2 - Gegenstand

Diese AGB regeln die Leistungen von YOJOB, die hauptsächlich bestehen aus:

1

Akquirieren und qualifizieren

Identifizierung und Qualifizierung von Benutzerunternehmen mit europäischem Personalbeschaffungsbedarf

2

Chancen präsentieren

Übermittlung qualifizierter Chancen an entsprechende Partner-ZAA

3

Vorschlag strukturieren

Ausarbeitung eines detaillierten kaufmännischen Vorschlags (Umfang, Koordination, administrative Elemente)

4

Übergabe organisieren

Sicherstellung des Übergangs zur ZAA nach Unterzeichnung für die Ausführung (Personalbeschaffung, Bereitstellung, Rechnungsstellung)

Rolle von YOJOB : YOJOB handelt ausschließlich als Vermittler. Die ZAA ist verantwortlich für Personalbeschaffung, Bereitstellung, Arbeitgeber-Compliance und Rechnungsstellung an das BU, sofern nicht ausdrücklich anders im Vertrag festgelegt.

Artikel 3 - Vertragsdokumente und Hierarchie

Bei Widersprüchen zwischen den Dokumenten gilt folgende Prioritätsordnung:

1

Sondervertrag / Besondere Bedingungen

Individualisierte Partnerschaft oder Geschäftsvermittlung

2

Dreiseitiger Vorschlag / Angebot / Bestellung

Von den Parteien unterzeichnetes Dokument

3

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dieses Dokument

4

Anhänge

SLA, DPA, Prozesse, Checklisten usw.

Artikel 4 - Vertragsmodelle

Das anwendbare Modell wird im Vorschlag oder Vertrag angegeben. YOJOB kann nach 3 Modellen tätig werden:

Haupt

Modell B

ZAA als Kunde von YOJOB

YOJOB wird von der ZAA für die Geschäftsvermittlung vergütet (monatliche Provision und/oder Erfolgsprämie)

Optional

Modell A

BU als Kunde von YOJOB

YOJOB stellt dem BU zusätzliche Dienstleistungen in Rechnung (verstärkte Koordination, erweiterte Dokumentenhilfe)

Gemischt

Modell C

Kombinierte Vergütung

YOJOB wird von der ZAA vergütet (Modell B) UND stellt zusätzliche Dienstleistungen an das BU in Rechnung (Modell A)

Artikel 5 - Prozess und Übergabe

5.1 Vorbereitungsphase (kommerziell & Koordination)

YOJOB gewährleistet:

Akquise und Qualifizierung des Benutzerunternehmens

Sammlung der für die Mission erforderlichen Elemente

Übermittlung des Bedarfs an eine oder mehrere Partner-ZAA

Koordination bis zur Fertigstellung des dreiseitigen Vorschlags

5.2 Auslöser der Übergabe

Die "Übergabe" erfolgt bei Erfüllung von zwei kumulativen Bedingungen:

Unterzeichnung/schriftliche Vereinbarung des BU zum Vorschlag
Annahme/Validierung der ZAA (Kapazität, Bedingungen, Compliance, Risiko)

Ab diesem Zeitpunkt wird die ZAA zum Hauptansprechpartner für: Personalbeschaffung, Verträge, Onboarding, Bereitstellung, Lohn, Entsendepflichten, Rechnungsstellung und BU-Inkasso.

5.3 Verbleibende Unterstützung (falls vorgesehen)

YOJOB kann im Rahmen des im Vorschlag oder Vertrag vereinbarten Umfangs als Support (Koordination/Qualität) verbleiben.

Artikel 6 - Finanzielle Bedingungen und Zahlungsmodalitäten

6.1 Grundsatz: "selektive" Fristen im Einzelfall

Angesichts der Branchenpraktiken (Kreditversicherung, Kundenrisiko, Rechnungsorganisation) werden die Zahlungsbedingungen im Einzelfall im geltenden Vorschlag/Vertrag definiert.

Die Modalitäten können umfassen:

Zahlung bei Erhalt

Vorauszahlung / Anzahlung

Wöchentliche Rechnungsstellung

Garantien (Kaution, Kreditlinienbegrenzung)

Wenn eine "befristete" Zahlungsfrist gewährt wird, werden die gesetzlichen Obergrenzen eingehalten: 60 Tage ab Rechnungsdatum oder 45 Tage Monatsende, falls festgelegt.

6.2 Standardraster — BU "mit Risiko"

Die Risikoklassifizierung wird aus 3 kumulativen Quellen bestimmt:

Kreditversicherer

Deckung/Kreditlinie/Bedingungen

Interner ZAA-Score

Risiko- & Inkassopolitik

Zahlungshistorie

Verhalten & Exposition

Vorrang: Bei Widerspruch hat die Kreditversicherer-Entscheidung Vorrang vor anderen Signalen.

Risikoebenen & Zahlungsbedingungen
R0Standard

Auslöser :

Versicherer: gedeckt / Kreditlinie OK; ZAA-Score: A/B; Historie: gut (0 Vorfälle)

Bedingungen :

Monatlich + verhandelte Frist (z.B. 30T) innerhalb gesetzlicher Grenze

Sicherungen :

Standard-Kreditlinie

R1Überwacht

Auslöser :

Versicherer: begrenzte Kreditlinie; ZAA-Score: B/C; Historie: mäßige Verzögerungen

Bedingungen :

Bei Erhalt ODER Anzahlung 30-50% + Restbetrag bei Erhalt

Sicherungen :

Begrenzte Kreditlinie + wöchentliche Überprüfung

R2Verstärkt

Auslöser :

Versicherer: unzureichende Teildeckung; ZAA-Score: C/D; Historie: erhebliche Verzögerungen

Bedingungen :

Wöchentlich bei Erhalt ODER Anzahlung 50-70% + wöchentliche Anpassung

Sicherungen :

Start in Chargen (begrenztes Volumen)

R3Kritisch

Auslöser :

Versicherer: ABLEHNUNG / nicht versicherbar; ZAA-Score: D; Historie: schwere Vorfälle

Bedingungen :

100% Vorauszahlung (oder Startverweigerung)

Sicherungen :

Start abhängig von Zahlung; Stopp bei Abweichung

Transparenz & Annahme

Der dreiseitige Vorschlag gibt die Ebene (R0/R1/R2/R3), die Rechnungsart und die Zahlungsbedingung an. Die Unterzeichnung/Annahme des Vorschlags gilt als Annahme dieser Modalitäten.

Dynamische Anpassungsklausel

Bei Risikoentwicklung (Kreditlinienrückgang des Versicherers, Verzögerungen, Vorfälle) kann die ZAA die Zahlungsbedingungen für nachfolgende Zeiträume nach Benachrichtigung des BU gemäß dem geltenden Vertrag überarbeiten.

6.3 Zahlungsverzug

Bei Verzug einer von YOJOB ausgestellten Rechnung (Modell A oder ZAA→YOJOB-Rechnungsstellung):

Verzugszinsen ohne Mahnung fällig, gemäß dem im Vertrag vorgesehenen oder geltenden gesetzlichen Rahmen

Pauschalinkassoentschädigung: 40 € pro unbezahlter Rechnung

Mögliche Aussetzung der Leistungen nach schriftlicher Benachrichtigung

Artikel 7 - Pflichten des Benutzerunternehmens (BU)

Das BU verpflichtet sich zu:

Bereitstellung eines genauen und vollständigen Bedarfs und aktive Zusammenarbeit (Rückmeldungen, Validierungen, Planung)

Übermittlung von Sicherheitsanforderungen und Standortzugangsmodalitäten

Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen (ZAA, Profile, Geschäftsbedingungen)

Anerkennung, dass Personalbeschaffung, Bereitstellung und Arbeitskräfte-Rechnungsstellung in der Verantwortung der ZAA liegen (sofern nicht schriftlich anders vereinbart)

Einhaltung der im dreiseitigen Vorschlag definierten Zahlungsbedingungen

Artikel 8 - Pflichten und Vergütung der Partner-ZAA

8.1 Monatliche Provision (Geschäftsvermittlung)

Die ZAA schuldet YOJOB eine Provision, die auf dem von der ZAA an das BU in Rechnung gestellten Umsatz ohne MwSt. für YOJOB-Missionen berechnet wird.

Provisionssatz

Variabel je nach Vertrag (z.B. 3-8%)

Berechnungsbasis

BU-Umsatz ohne MwSt. (YOJOB-Missionen)

Rechnungsrhythmus

Monatlich

Zahlungsfrist

Bei Erhalt der BU-Zahlung, ohne Verzögerung

8.2 "Vermittlungs"-Erfolgsprämie

Für bestimmte Missionen kann eine Erfolgsprämie zur monatlichen Provision hinzukommen:

Auslösendes Ereignis

Ende der geltenden Probezeit (siehe Art. 9), ohne dem Profil zuschreibbare Kündigung

Fälligkeit

Sofortige vollständige Zahlung bei YOJOB-Rechnungsausstellung

Betrag

Variabel je nach Vertrag (z.B. % des Bruttojahresgehalts oder Pauschalbetrag)

8.3 Berichterstattung

Die ZAA stellt YOJOB in vereinbarter Frequenz (z.B. monatlich) bereit:

Liste der YOJOB-Missionen (BU, Standort, Termine, Volumen)

Zugehöriger Umsatz ohne MwSt. pro Mission

Angemessene Belege

DSGVO-Konformität und Geschäftsgeheimnis

Artikel 9 - Gesetzliche Probezeit

9.1 Grundsatz

Die geltende Probezeit ist die in den Vertragsdokumenten (ZAA↔BU und/oder ZAA↔Profil) und den geltenden Vorschriften/Vereinbarungen vorgesehene. Sie darf die maximal zulässigen Dauern nicht überschreiten.

9.2 Entsendung / Zeitarbeit (Einsatzvertrag)

Der Einsatzvertrag kann eine durch Vereinbarung festgelegte Probezeit enthalten; andernfalls ist sie begrenzt auf:

2 Tage

Vertrag ≤ 1 Monat

3 Tage

1 Monat < Vertrag ≤ 2 Monate

5 Tage

Vertrag > 2 Monate

9.3 Personalbeschaffung (unbefristeter Vertrag/ähnlich) — Gesetzliche Obergrenze

Für einen unbefristeten Vertrag beträgt die maximale Probezeit insbesondere:

2 Monate

Arbeiter / Angestellte

3 Monate

Vorarbeiter / Techniker

4 Monate

Führungskräfte

Gemäß geltenden Regelungen und möglicher gesetzlich geregelter Verlängerung.

Artikel 10 - Nichtumgehung — Dauer 24 Monate

Während der Vertragsbeziehung und für 24 Monate nach der letzten Kontaktvermittlung (ZAA und/oder Profil) verpflichten sich die Parteien, jegliche Umgehung zu unterlassen:

EU

Verbot für das BU, direkt mit einer von YOJOB eingeführten ZAA (oder über verbundene Einheit) unter Umgehung von YOJOB zu kontraktieren, außer schriftlicher Vereinbarung.

ETT

Verbot für die ZAA, die YOJOB-Vergütung für ein von YOJOB stammendes BU/eine Chance zu umgehen, außer schriftlicher Vereinbarung.

Vertragsstrafe

Bei Verstoß gegen diese Nichtumgehungsklausel verpflichtet sich die säumige Partei, YOJOB eine Pauschalentschädigung zu zahlen, deren Betrag im Vertrag festgelegt ist (oder gleichwertig mit einem Prozentsatz der generierten/geschätzten Summen), unbeschadet zusätzlicher Schadensersatzleistungen.

Artikel 11 - Haftung und Einschränkungen

Bemühungspflicht

YOJOB verpflichtet sich, alle erforderlichen Mittel zur Erbringung seiner Vermittlungsdienstleistungen einzusetzen, ohne Erfolgsgarantie.

Nichtverantwortlichkeit ZAA/Profile

YOJOB ist nicht verantwortlich für Handlungen, Unterlassungen oder Versäumnisse der ZAA, der eingestellten Profile noch für Kredit-/Versicherungsentscheidungen.

Haftungsbegrenzung

Außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist die Haftung von YOJOB begrenzt auf den im betreffenden Vertrag erhaltenen Nettobetrag der letzten 12 Monate.

Ausschluss indirekter Schäden

YOJOB kann nicht für indirekte Schäden haftbar gemacht werden (Betriebsausfall, entgangener Gewinn, Kundenverlust usw.).

Artikel 12 - Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen ihrer Zusammenarbeit ausgetauschten Informationen vertraulich zu behandeln.

Vertrauliche Informationen umfassen kommerzielle, technische, finanzielle und strategische Daten

Die Vertraulichkeitspflicht besteht während der gesamten Dauer der Vertragsbeziehung und 5 Jahre nach deren Beendigung

Informationen dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben werden

Die Parteien müssen alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ergreifen

Artikel 13 - Personenbezogene Daten (DSGVO)

Der Austausch personenbezogener Daten ist streng auf die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten beschränkt (Kontakte, Bedarf, Kandidatenprofile).

DSGVO-Konformität

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der DSGVO und dem Datenschutzgesetz.

Datenschutzerklärung

DSB-Kontakt

Für alle Anfragen zu Ihren personenbezogenen Daten oder zur Ausübung Ihrer DSGVO-Rechte.

contact@yojob.fr

Ein DPA (Datenverarbeitungsvereinbarung) kann je nach Art des Datenaustauschs bei Bedarf beigefügt werden.

Artikel 14 - Dauer und Kündigung

Dauer

Die Dauer der Vertragsbeziehung ist die im Vertrag oder angenommenen dreiseitigen Vorschlag definierte.

Vorzeitige Kündigung

Kündigungsfrist von 30 Tagen (oder im Vertrag vereinbarte Dauer) + Zahlung fälliger Beträge (einschließlich Provisionen/Erfolgsprämien bei erreichtem auslösendem Ereignis).

Kündigung bei Verstoß

Bei schwerem Verstoß gegen Pflichten: Mahnung + Heilungsfrist von 15 Tagen. Bei fehlender Regularisierung Kündigung von Rechts wegen.

Artikel 15 - Höhere Gewalt

Die Parteien können nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen auf einen Fall höherer Gewalt im Sinne der französischen Rechtsprechung zurückzuführen ist.

Fälle höherer Gewalt sind insbesondere:

Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Brände

Kriege, Anschläge, Unruhen

Generalstreiks, Verkehrsblockaden

Netzausfälle (Telekom, Strom)

Epidemien, Pandemien

Staatliche Gesundheitsmaßnahmen

Im Falle höherer Gewalt werden die Verpflichtungen für die Dauer des Ereignisses nach Benachrichtigung der anderen Partei ausgesetzt.

Artikel 16 - Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Anwendbares Recht

Diese AGB unterliegen französischem Recht.

Versuch einer gütlichen Einigung im Vorfeld

Im Streitfall verpflichten sich die Parteien, vor jeder gerichtlichen Klage eine gütliche Lösung zu suchen. Der Kunde kann auf eine konventionelle Mediation oder jede andere alternative Streitbeilegungsmethode zurückgreifen.

Zuständiges Gericht

Bei fehlender gütlicher Einigung unterliegen alle Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Sitzes von YOJOB, sofern keine zwingende gegenteilige Regel besteht.

Artikel 17 - Änderung der AGB

YOJOB behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.

Die geltenden AGB sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Vorschlags/Vertrags in Kraft sind

Änderungen haben keine rückwirkende Wirkung auf laufende Verträge, außer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung der Parteien

Die neueste Version der AGB kann jederzeit auf der YOJOB-Website eingesehen werden

Fragen zu unseren AGB?

Unser Rechts- und Vertriebsteam steht Ihnen für jede Klärung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung.