Conditions Générales de Vente
AGB für Benutzerunternehmen (BU) und Partner-Zeitarbeitsagenturen (ZAA)
YOJOB
Vermittler / Handelsmakler
Benutzerunternehmen (BU)
Endkunde, der Arbeitskräfte erhält
ZAA-Agentur
Partner für die Personalbeschaffung
Artikel 0 - Identität des Dienstleisters
Rechtsform
Einzelunternehmen (EI)
Geschäftsführer
Alexandre AUGER
SIRET
44786276400035
USt-IdNr.
FR79447862764
Anschrift
108 AVENUE MONTESQUIEU, 33160 SAINT-MEDARD-EN-JALLES
Kontakt
contact@yojob.fr
Berufshaftpflichtversicherung : YOJOB verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung, die die finanziellen Folgen ihrer Haftung für ihre Dienstleistungen abdeckt.
Artikel 1 - Definitionen
•YOJOB
Vermittler/Handelsmakler, der die Akquise, Qualifizierung, Koordination und Formalisierung von Handelsangeboten zwischen BU und ZAA gewährleistet.
•Benutzerunternehmen (BU)
Endkundenunternehmen, das die von einer Partner-ZAA zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte erhält.
•ZAA / Partneragentur
Zeitarbeitsagentur, die die Personalbeschaffung, Vertragsabwicklung und Organisation der Arbeitskräftebereitstellung durchführt.
•Profil
Kandidat oder Zeitarbeiter, der von einer ZAA über YOJOB-Vermittlung einem BU vorgestellt wird.
•Mission
Vom BU geäußerter Personalbeschaffungsbedarf (Beruf, Umfang, Termine, Standort, spezifische Anforderungen).
•Dreiseitiger Vorschlag
Von YOJOB strukturierter und vom BU und der ZAA validierter kaufmännischer und administrativer Vorschlag (Unterschrift oder schriftliche Vereinbarung).
•Übergabe
Zeitpunkt, zu dem die ZAA nach doppelter Validierung BU + ZAA zum Hauptansprechpartner des BU wird.
•Kreditversicherer
Kreditversicherungsorganisation (COFACE, Allianz Trade usw.), die an der Kundenrisikoanalyse und Kreditlinienvergabe beteiligt ist.
Artikel 2 - Gegenstand
Diese AGB regeln die Leistungen von YOJOB, die hauptsächlich bestehen aus:
Akquirieren und qualifizieren
Identifizierung und Qualifizierung von Benutzerunternehmen mit europäischem Personalbeschaffungsbedarf
Chancen präsentieren
Übermittlung qualifizierter Chancen an entsprechende Partner-ZAA
Vorschlag strukturieren
Ausarbeitung eines detaillierten kaufmännischen Vorschlags (Umfang, Koordination, administrative Elemente)
Übergabe organisieren
Sicherstellung des Übergangs zur ZAA nach Unterzeichnung für die Ausführung (Personalbeschaffung, Bereitstellung, Rechnungsstellung)
Rolle von YOJOB : YOJOB handelt ausschließlich als Vermittler. Die ZAA ist verantwortlich für Personalbeschaffung, Bereitstellung, Arbeitgeber-Compliance und Rechnungsstellung an das BU, sofern nicht ausdrücklich anders im Vertrag festgelegt.
Artikel 3 - Vertragsdokumente und Hierarchie
Bei Widersprüchen zwischen den Dokumenten gilt folgende Prioritätsordnung:
Sondervertrag / Besondere Bedingungen
Individualisierte Partnerschaft oder Geschäftsvermittlung
Dreiseitiger Vorschlag / Angebot / Bestellung
Von den Parteien unterzeichnetes Dokument
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dieses Dokument
Anhänge
SLA, DPA, Prozesse, Checklisten usw.
Artikel 4 - Vertragsmodelle
Das anwendbare Modell wird im Vorschlag oder Vertrag angegeben. YOJOB kann nach 3 Modellen tätig werden:
Modell B
ZAA als Kunde von YOJOB
YOJOB wird von der ZAA für die Geschäftsvermittlung vergütet (monatliche Provision und/oder Erfolgsprämie)
Modell A
BU als Kunde von YOJOB
YOJOB stellt dem BU zusätzliche Dienstleistungen in Rechnung (verstärkte Koordination, erweiterte Dokumentenhilfe)
Modell C
Kombinierte Vergütung
YOJOB wird von der ZAA vergütet (Modell B) UND stellt zusätzliche Dienstleistungen an das BU in Rechnung (Modell A)
Artikel 5 - Prozess und Übergabe
5.1 Vorbereitungsphase (kommerziell & Koordination)
YOJOB gewährleistet:
Akquise und Qualifizierung des Benutzerunternehmens
Sammlung der für die Mission erforderlichen Elemente
Übermittlung des Bedarfs an eine oder mehrere Partner-ZAA
Koordination bis zur Fertigstellung des dreiseitigen Vorschlags
5.2 Auslöser der Übergabe
Die "Übergabe" erfolgt bei Erfüllung von zwei kumulativen Bedingungen:
Ab diesem Zeitpunkt wird die ZAA zum Hauptansprechpartner für: Personalbeschaffung, Verträge, Onboarding, Bereitstellung, Lohn, Entsendepflichten, Rechnungsstellung und BU-Inkasso.
5.3 Verbleibende Unterstützung (falls vorgesehen)
YOJOB kann im Rahmen des im Vorschlag oder Vertrag vereinbarten Umfangs als Support (Koordination/Qualität) verbleiben.
Artikel 6 - Finanzielle Bedingungen und Zahlungsmodalitäten
6.1 Grundsatz: "selektive" Fristen im Einzelfall
Angesichts der Branchenpraktiken (Kreditversicherung, Kundenrisiko, Rechnungsorganisation) werden die Zahlungsbedingungen im Einzelfall im geltenden Vorschlag/Vertrag definiert.
Die Modalitäten können umfassen:
Zahlung bei Erhalt
Vorauszahlung / Anzahlung
Wöchentliche Rechnungsstellung
Garantien (Kaution, Kreditlinienbegrenzung)
Wenn eine "befristete" Zahlungsfrist gewährt wird, werden die gesetzlichen Obergrenzen eingehalten: 60 Tage ab Rechnungsdatum oder 45 Tage Monatsende, falls festgelegt.
6.2 Standardraster — BU "mit Risiko"
Die Risikoklassifizierung wird aus 3 kumulativen Quellen bestimmt:
Kreditversicherer
Deckung/Kreditlinie/Bedingungen
Interner ZAA-Score
Risiko- & Inkassopolitik
Zahlungshistorie
Verhalten & Exposition
Vorrang: Bei Widerspruch hat die Kreditversicherer-Entscheidung Vorrang vor anderen Signalen.
Risikoebenen & Zahlungsbedingungen
Auslöser :
Versicherer: gedeckt / Kreditlinie OK; ZAA-Score: A/B; Historie: gut (0 Vorfälle)
Bedingungen :
Monatlich + verhandelte Frist (z.B. 30T) innerhalb gesetzlicher Grenze
Sicherungen :
Standard-Kreditlinie
Auslöser :
Versicherer: begrenzte Kreditlinie; ZAA-Score: B/C; Historie: mäßige Verzögerungen
Bedingungen :
Bei Erhalt ODER Anzahlung 30-50% + Restbetrag bei Erhalt
Sicherungen :
Begrenzte Kreditlinie + wöchentliche Überprüfung
Auslöser :
Versicherer: unzureichende Teildeckung; ZAA-Score: C/D; Historie: erhebliche Verzögerungen
Bedingungen :
Wöchentlich bei Erhalt ODER Anzahlung 50-70% + wöchentliche Anpassung
Sicherungen :
Start in Chargen (begrenztes Volumen)
Auslöser :
Versicherer: ABLEHNUNG / nicht versicherbar; ZAA-Score: D; Historie: schwere Vorfälle
Bedingungen :
100% Vorauszahlung (oder Startverweigerung)
Sicherungen :
Start abhängig von Zahlung; Stopp bei Abweichung
Transparenz & Annahme
Der dreiseitige Vorschlag gibt die Ebene (R0/R1/R2/R3), die Rechnungsart und die Zahlungsbedingung an. Die Unterzeichnung/Annahme des Vorschlags gilt als Annahme dieser Modalitäten.
Dynamische Anpassungsklausel
Bei Risikoentwicklung (Kreditlinienrückgang des Versicherers, Verzögerungen, Vorfälle) kann die ZAA die Zahlungsbedingungen für nachfolgende Zeiträume nach Benachrichtigung des BU gemäß dem geltenden Vertrag überarbeiten.
6.3 Zahlungsverzug
Bei Verzug einer von YOJOB ausgestellten Rechnung (Modell A oder ZAA→YOJOB-Rechnungsstellung):
Verzugszinsen ohne Mahnung fällig, gemäß dem im Vertrag vorgesehenen oder geltenden gesetzlichen Rahmen
Pauschalinkassoentschädigung: 40 € pro unbezahlter Rechnung
Mögliche Aussetzung der Leistungen nach schriftlicher Benachrichtigung
Artikel 7 - Pflichten des Benutzerunternehmens (BU)
Das BU verpflichtet sich zu:
Bereitstellung eines genauen und vollständigen Bedarfs und aktive Zusammenarbeit (Rückmeldungen, Validierungen, Planung)
Übermittlung von Sicherheitsanforderungen und Standortzugangsmodalitäten
Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen (ZAA, Profile, Geschäftsbedingungen)
Anerkennung, dass Personalbeschaffung, Bereitstellung und Arbeitskräfte-Rechnungsstellung in der Verantwortung der ZAA liegen (sofern nicht schriftlich anders vereinbart)
Einhaltung der im dreiseitigen Vorschlag definierten Zahlungsbedingungen
Artikel 8 - Pflichten und Vergütung der Partner-ZAA
8.1 Monatliche Provision (Geschäftsvermittlung)
Die ZAA schuldet YOJOB eine Provision, die auf dem von der ZAA an das BU in Rechnung gestellten Umsatz ohne MwSt. für YOJOB-Missionen berechnet wird.
Provisionssatz
Variabel je nach Vertrag (z.B. 3-8%)
Berechnungsbasis
BU-Umsatz ohne MwSt. (YOJOB-Missionen)
Rechnungsrhythmus
Monatlich
Zahlungsfrist
Bei Erhalt der BU-Zahlung, ohne Verzögerung
8.2 "Vermittlungs"-Erfolgsprämie
Für bestimmte Missionen kann eine Erfolgsprämie zur monatlichen Provision hinzukommen:
Auslösendes Ereignis
Ende der geltenden Probezeit (siehe Art. 9), ohne dem Profil zuschreibbare Kündigung
Fälligkeit
Sofortige vollständige Zahlung bei YOJOB-Rechnungsausstellung
Betrag
Variabel je nach Vertrag (z.B. % des Bruttojahresgehalts oder Pauschalbetrag)
8.3 Berichterstattung
Die ZAA stellt YOJOB in vereinbarter Frequenz (z.B. monatlich) bereit:
Liste der YOJOB-Missionen (BU, Standort, Termine, Volumen)
Zugehöriger Umsatz ohne MwSt. pro Mission
Angemessene Belege
DSGVO-Konformität und Geschäftsgeheimnis
Artikel 9 - Gesetzliche Probezeit
9.1 Grundsatz
Die geltende Probezeit ist die in den Vertragsdokumenten (ZAA↔BU und/oder ZAA↔Profil) und den geltenden Vorschriften/Vereinbarungen vorgesehene. Sie darf die maximal zulässigen Dauern nicht überschreiten.
9.2 Entsendung / Zeitarbeit (Einsatzvertrag)
Der Einsatzvertrag kann eine durch Vereinbarung festgelegte Probezeit enthalten; andernfalls ist sie begrenzt auf:
2 Tage
Vertrag ≤ 1 Monat
3 Tage
1 Monat < Vertrag ≤ 2 Monate
5 Tage
Vertrag > 2 Monate
9.3 Personalbeschaffung (unbefristeter Vertrag/ähnlich) — Gesetzliche Obergrenze
Für einen unbefristeten Vertrag beträgt die maximale Probezeit insbesondere:
2 Monate
Arbeiter / Angestellte
3 Monate
Vorarbeiter / Techniker
4 Monate
Führungskräfte
Gemäß geltenden Regelungen und möglicher gesetzlich geregelter Verlängerung.
Artikel 10 - Nichtumgehung — Dauer 24 Monate
Während der Vertragsbeziehung und für 24 Monate nach der letzten Kontaktvermittlung (ZAA und/oder Profil) verpflichten sich die Parteien, jegliche Umgehung zu unterlassen:
Verbot für das BU, direkt mit einer von YOJOB eingeführten ZAA (oder über verbundene Einheit) unter Umgehung von YOJOB zu kontraktieren, außer schriftlicher Vereinbarung.
Verbot für die ZAA, die YOJOB-Vergütung für ein von YOJOB stammendes BU/eine Chance zu umgehen, außer schriftlicher Vereinbarung.
Vertragsstrafe
Bei Verstoß gegen diese Nichtumgehungsklausel verpflichtet sich die säumige Partei, YOJOB eine Pauschalentschädigung zu zahlen, deren Betrag im Vertrag festgelegt ist (oder gleichwertig mit einem Prozentsatz der generierten/geschätzten Summen), unbeschadet zusätzlicher Schadensersatzleistungen.
Artikel 11 - Haftung und Einschränkungen
Bemühungspflicht
YOJOB verpflichtet sich, alle erforderlichen Mittel zur Erbringung seiner Vermittlungsdienstleistungen einzusetzen, ohne Erfolgsgarantie.
Nichtverantwortlichkeit ZAA/Profile
YOJOB ist nicht verantwortlich für Handlungen, Unterlassungen oder Versäumnisse der ZAA, der eingestellten Profile noch für Kredit-/Versicherungsentscheidungen.
Haftungsbegrenzung
Außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist die Haftung von YOJOB begrenzt auf den im betreffenden Vertrag erhaltenen Nettobetrag der letzten 12 Monate.
Ausschluss indirekter Schäden
YOJOB kann nicht für indirekte Schäden haftbar gemacht werden (Betriebsausfall, entgangener Gewinn, Kundenverlust usw.).
Artikel 12 - Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen ihrer Zusammenarbeit ausgetauschten Informationen vertraulich zu behandeln.
Vertrauliche Informationen umfassen kommerzielle, technische, finanzielle und strategische Daten
Die Vertraulichkeitspflicht besteht während der gesamten Dauer der Vertragsbeziehung und 5 Jahre nach deren Beendigung
Informationen dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben werden
Die Parteien müssen alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ergreifen
Artikel 13 - Personenbezogene Daten (DSGVO)
Der Austausch personenbezogener Daten ist streng auf die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten beschränkt (Kontakte, Bedarf, Kandidatenprofile).
DSGVO-Konformität
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der DSGVO und dem Datenschutzgesetz.
DatenschutzerklärungDSB-Kontakt
Für alle Anfragen zu Ihren personenbezogenen Daten oder zur Ausübung Ihrer DSGVO-Rechte.
contact@yojob.frEin DPA (Datenverarbeitungsvereinbarung) kann je nach Art des Datenaustauschs bei Bedarf beigefügt werden.
Artikel 14 - Dauer und Kündigung
Dauer
Die Dauer der Vertragsbeziehung ist die im Vertrag oder angenommenen dreiseitigen Vorschlag definierte.
Vorzeitige Kündigung
Kündigungsfrist von 30 Tagen (oder im Vertrag vereinbarte Dauer) + Zahlung fälliger Beträge (einschließlich Provisionen/Erfolgsprämien bei erreichtem auslösendem Ereignis).
Kündigung bei Verstoß
Bei schwerem Verstoß gegen Pflichten: Mahnung + Heilungsfrist von 15 Tagen. Bei fehlender Regularisierung Kündigung von Rechts wegen.
Artikel 15 - Höhere Gewalt
Die Parteien können nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen auf einen Fall höherer Gewalt im Sinne der französischen Rechtsprechung zurückzuführen ist.
Fälle höherer Gewalt sind insbesondere:
Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Brände
Kriege, Anschläge, Unruhen
Generalstreiks, Verkehrsblockaden
Netzausfälle (Telekom, Strom)
Epidemien, Pandemien
Staatliche Gesundheitsmaßnahmen
Im Falle höherer Gewalt werden die Verpflichtungen für die Dauer des Ereignisses nach Benachrichtigung der anderen Partei ausgesetzt.
Artikel 16 - Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Anwendbares Recht
Diese AGB unterliegen französischem Recht.
Versuch einer gütlichen Einigung im Vorfeld
Im Streitfall verpflichten sich die Parteien, vor jeder gerichtlichen Klage eine gütliche Lösung zu suchen. Der Kunde kann auf eine konventionelle Mediation oder jede andere alternative Streitbeilegungsmethode zurückgreifen.
Zuständiges Gericht
Bei fehlender gütlicher Einigung unterliegen alle Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Sitzes von YOJOB, sofern keine zwingende gegenteilige Regel besteht.
Artikel 17 - Änderung der AGB
YOJOB behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
Die geltenden AGB sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Vorschlags/Vertrags in Kraft sind
Änderungen haben keine rückwirkende Wirkung auf laufende Verträge, außer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung der Parteien
Die neueste Version der AGB kann jederzeit auf der YOJOB-Website eingesehen werden